Als Aufsichtsbehörde im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wachen wir darüber, dass die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und die Vorsorgevermögen zweckgemäss verwenden.
Wir prüfen dazu Statuten, Reglemente und jährliche Berichterstattungen der Vorsorgeeinrichtungen. Zudem nehmen wir Einsicht in die Berichte der Revisionsstellen und der Experten für berufliche Vorsorge.