Als Aufsichtsbehörde im Sinne des Zivilgesetzbuches (ZGB) sind wir zuständig für die Aufsicht über die klassischen Stiftungen der Kantone St.Gallen, Tessin und Thurgau.
Wir sorgen dafür, dass die Stiftungen ihre Vermögen dem Stiftungszweck entsprechend verwenden. Dazu prüfen wir die jährliche Berichterstattung sowie weitere Unterlagen. Jeder Stiftung stellen wir einen verantwortlichen Ansprechperson zur Seite.