Wir als Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht sind zuständig für die gesetzliche Aufsicht über Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und über klassische Stiftungen.
Im Bereich der beruflichen Vorsorge beaufsichtigen wir Einrichtungen mit Sitz in den Kantonen Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Tessin und Thurgau. Wir wachen darüber, dass die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten und die Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet werden.
Im Bereich der klassischen Stiftungen beaufsichtigen wir Einrichtungen mit Sitz in den Kantonen St.Gallen, Tessin und Thurgau. Wir sorgen dafür, dass die Stiftungsvermögen ihren Zwecken gemäss verwendet werden.